Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Rinteln
Am Amtsgericht Rinteln sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Rinteln
- Einfamilienhaus18. November 2026Einfamilienhaus in Rinteln31737 RintelnAmtsgericht Rinteln68.000 €
- Wohn-/Geschäftshaus2. Dezember 2026Wohn-/Geschäftshaus in Rinteln31737 RintelnAmtsgericht Rinteln398.000 €
- Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück13. Januar 2027Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Rinteln31737 RintelnAmtsgericht RintelnAuf Anfrage
- Eigentumswohnungen (3 und 4 Zimmer)3. Februar 2027Eigentumswohnungen (3 und 4 Zimmer) in Rinteln31737 RintelnAmtsgericht Rinteln559.200 €
- Reihenendhaus17. Februar 2027Reihenendhaus in Rinteln31737 RintelnAmtsgericht RintelnAuf Anfrage
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Rinteln
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Rinteln?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Rinteln 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Rinteln?
Der nächste Termin ist am 18. November 2026 um 10:00: Einfamilienhaus in Rinteln, Amtsgericht Rinteln.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Rinteln zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Rinteln. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Rinteln?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 398.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.